Brandwände im Fokus
Nichtbrennbare Dämmstoffe gefordert in der neuen Musterbauordnung (MBO)

Zu Beginn des Jahres 2019 ist die Musterbauordnung (MBO) in Kraft getreten und mit ihr wesentliche Änderungen für die Planung und Ausführung von Gebäuden. Die aktuelle Fassung, die sich an der geltenden Musterbauordnung (MBO) anlehnt, spezifiziert im § 30 die Anforderungen an Brandwände. Für Dämmstoffe der Außenwandbekleidung von Raumabschlusswänden sind ab sofort nichtbrennbare Lösungen gefordert, um das Risiko eines Brandüberschlags zu reduzieren. Eine Ausnahme für den Gebäudesockel sieht die neue Fassung nicht vor. Als mineralische und brandsichere Alternative zur klassischen Sockelausbildung mit Dämmstoffen eignen sich hier besonders Systeme auf Basis von Schaumglas. Das hochwertige Material ist nichtbrennbar, dampf- und diffusionsdicht und nimmt keine Feuchtigkeit auf. Schaumglas wird damit sowohl den aktuellen Anforderungen an den Brandschutz gerecht und bietet gleichzeitig einen effizienten Feuchteschutz.
Neues in der
BauO ab 2019
Bereits 2018 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in NRW (Baurechtsmodernisierungsgesetz) verabschiedet. Entsprechend trat am 01.01.2019 die Novelle der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) in Kraft. (Weitere Landesbauordnungen sind ebenfalls 2019 in Kraft getreten). Mit dieser wird die Landesbauordnung stärker an die Musterbauordnung (MBO) angeglichen. Die neue Landesbauordnung umfasst eine Vielzahl von Änderungen, sie setzt beispielsweise Mindeststandards für die Barrierefreiheit und beinhaltet Anpassungen in den Stellplatzregelungen. Weiterhin wurde das Abstandsflächenrecht überarbeitet. Geringere Abstandstiefen zwischen Wohngebäuden ermöglichen künftig eine dichtere Bebauung.
Ferner bringt die neue Bauordnung beim Thema Genehmigungsverfahren wesentliche Änderungen mit sich. So ist die Durchführung einer Vollständigkeitsprüfung durch die Bauaufsichtsbehörden auf zwei Wochen festgesetzt. Mit dem neuen Gesetz nähert sich die BauO NRW 2018 – im Hinblick auf den Brandschutz – zudem nun der geltenden Musterbauordnung an. Damit einher geht u. a. die Einführung der Gebäudeklassen 1 bis 5, nach denen sich auch die aktuellen Brandschutzanforderungen richten.
Eine Neuerung besteht in diesem Kontext insbesondere darin, dass die Klassifizierung von Gebäuden sich nun nicht mehr ausschließlich nach der Höhe richtet, sondern auch von der Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten abhängig ist.
Brandwand:
Änderung im § 30
In Anlehnung an die Musterbauordnung wurde in der aktuellen Fassung der BauO NRW zudem der § 30 geändert. Dieser befasst sich mit den Anforderungen von Brandwänden. Darunter fallen Gebäudeabschlusswände als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden sowie innere Brandwände, die zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte dienen. Brandwände haben die Aufgabe, die Brandausbreitung von einem Gebäude oder Brandabschnitt auf den anderen zu verhindern.
Im Gegensatz zur alten Fassung aus dem Jahr 2000 wird jetzt ausdrücklich die Anforderung „nichtbrennbar“ für Dämmstoffe der Außenwandbekleidung erwähnt. In § 30 Abs. 7 heißt es dazu: „Außenwandbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen nichtbrennbar sein“. Dieser Zusatz lehnt sich an Änderungen in der Musterbauordnung an, die mit dem Beschluss der Bauministerkonferenz vom 21.09.2012 einhergehen und nun in die Landesbauordnung adaptiert wurde.
Neben NRW haben bereits weitere Bundesländer, wie z. B. Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg, die Regelung übernommen.
Mineralischer Dämmstoff
für die Fassade
Vor diesem Hintergrund sollte sowohl die Fassade als auch der Sockel grundsätzlich nichtbrennbar ausgeführt werden. Häufig kommen im Fassadenbereich Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) auf Basis von Mineralwolle zum Einsatz. Das aus Sand und Gesteinen wie Basalt, Kalkstein, Dolomit hergestellte Material ist nach DIN 4102 der Baustoffklasse A1 zugeordnet und damit nichtbrennbar. Es stellt somit eine sichere Lösung dar.
Der Dämmstoff kommt in der Regel in Kombination mit den passenden Armierungs- und Putzsystemen zum Einsatz. Dank der guten brandschutztechnischen Eigenschaften eignet sich Mineralwolle insbesondere auch als nichtbrennbarer Brandriegel bei Fassadensystemen auf Basis von expandiertem Polystyrol (EPS).
Anforderungen an den
Gebäudesockel
Im Hinblick auf den Brandschutz rückt jetzt auch der Gebäudesockel mehr und mehr in den Fokus. Denn hier ist die Brandgefahr besonders hoch. Zu den häufigsten Ursachen zählen Brandstiftung und Vandalismus. Auch Grillgeräte oder Unkrautbrenner in Kombination mit leicht entzündlichem Gut wie Sperrmüll, Mülltonnen oder Containern stellen in häuslicher Nähe ein erhöhtes Brandrisiko dar.
Im Gegensatz zur Fassade muss der Sockel jedoch insgesamt höheren Belastungen standhalten. Er ist einer Vielzahl von Einflüssen ausgesetzt. Neben Stößen, Vandalismus und Salzen muss der Gebäudefuß insbesondere gegen Spritzwasser und aufgehende Feuchte aus dem Erdreich geschützt sein. Feuchtehorizonte, Salzausblühungen, Absandungen und sogar ein flächiges Abplatzen der Oberputze können als Folge einer nicht fachgerecht geplanten Ausführung auftreten.
In diesem Bereich ist der Einsatz von Mineralwolle problematisch. Aufgrund der besonderen Anforderungen an den Feuchteschutz kommen hier in der Regel ausschließlich Systeme aus Polystyrol zum Einsatz. Letztere sind aber in Bezug auf den Brandschutz gegenüber Mineralwolle im Nachteil.
Vorbeugender Brandschutz
mit FOAMGLAS®
Eine mineralische und nichtbrennbare Alternative zu Polystyrol im Bereich des Gebäudesockels stellt das Material Schaumglas dar. Dieses zeichnet sich durch eine hermetisch geschlossene Zellstruktur aus und bietet eine hohe Wärmedämmleistung. Schaumglas ist zugleich hochdruckfest sowie wasser- und dampfdiffusionsdicht und nimmt keine Feuchtigkeit auf. Der Baustoff ist nach EN 13501-1 als nichtbrennbar A1 klassifiziert.
Im Brandfall übernimmt Schaumglas eine Schutzwirkung gegenüber der tragenden Konstruktion. Der Baustoff ist gasdicht und verhindert damit den Durchtritt heißer Brandgase oder deren Weiterleitung im Dämmstoff. Gleichzeitig entwickelt Schaumglas im Brandfall keine toxischen Gase oder Rauch. Damit wird Schaumglas sowohl den Anforderungen des Feuchte- als auch des vorbeugenden Brandschutzes im Sockelbereich vollumfänglich gerecht. Eine mineralische, nichtbrennbare Gesamtlösung für den Gebäudesockel bieten Owens Corning FOAMGLAS® und Saint-Gobain Weber an. Das System kombiniert den Dämmstoff FOAMGLAS® W+F mit einem speziellen Armierungssystem von Weber. In Verbindung mit dem mineralischen Fassadendämmsystem weber.therm A 100 bestehend aus Mineralwolle-Dämmplatten und mineralischen Edelputzen, lässt sich das gesamte Gebäude vom Sockel bis zum Dach brandsicher ausführen.
Im Hinblick auf den Brandschutz werden die Anforderungen an die Verwendung der Materialien zur Ausbildung von Brandwänden in der aktuellen Fassung der BauO NRW nun noch transparenter definiert, dies stellt die fachgerechte Ausführung sicher und minimiert das Risiko für einen gefährlichen Brandüberschlag. Zugleich gibt der Zusatz in § 30 Architekten und Planern nicht nur in NRW noch mehr Planungssicherheit.






